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Bei der herbizidfreien Vegetationsregulierung mit heißem Wasser, dem so genannten HWS-Verfahren, wird unter Zugabe von Wasser und Druckluft ein trockener Schaum erzeugt, der isolierend wirkt. Die Folge: Das heiße Wasser kann länger auf Wildkräuter wie Löwenzahn und Riesenbärenklau oder Moos einwirken und diese somit beseitigen.
Nach dem Auftragen bleibt der Schaum zwischen 5 und 15 Minuten sichtbar – je nach Untergrund und Außentemperatur. Danach ist er rückstandsfrei abgebaut.
Nach § 6 Pflanzenschutzgesetz aus dem Jahr 1986 dürfen Pflanzenschutzmittel auf so genanntem Nichtkulturland nur nach Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde eingekauft und angewendet werden. Seit 2003 gelten schärfere Anwendungsbeschränkungen nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Dies dient vor allem dem Schutz von Oberflächengewässer vor dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln.
Quelle zum Pflanzenschutzgesetz (PflSchG): www.bundesrecht.juris.de/pflschg_1986
| HWS 2000 Isolierschaum | HWS extra Isolierschaum |
|---|---|
| nicht kennzeichnungspflichtig Verbrauch: 5 bis 8 Liter auf 1000 Liter Wasser |
kennzeichnungspflichtig Verbrauch: 3 bis 5 Liter auf 1000 Liter Wasser |
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